IV-Rente
"Eingliederung vor Rente" hiess es bisher. Neu heisst es "Eingliederung statt Rente". So oder so: Wenn die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben scheitert oder gar nicht möglich ist, besteht unter Umständen Anspruch auf IV-Rente. Die Grundlagen dazu vermitteln wir Ihnen hier.
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