Verkehrsregelverletzung
Regeln sind dazu da, dass man sie bricht. Wer sich mit dieser Haltung ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, gefährdet nicht nur sich und andere Menschen. Er bekommt es unter Umständen auch mit den Strafbehörden zu tun. Denn: Wer gegen eine Verkehrsregel verstösst, macht sich automatisch strafbar. Am meisten müssen sich die Gerichte mit Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) und mit Geschwindigkeitsüberschreitungen befassen. Im Gegensatz zum Blaufahren ist das Rasen aber kein eigenständiges Verkehrsdelikt; es fällt unter den allgemeinen Tatbestand der Verkehrsregelverletzung. Nur wenige Straftaten im Strassenverkehr werden durch separate Strafbestimmungen geahndet - nebst "FiaZ" namentlich das Vereiteln einer Blut- oder Atemalkoholprobe, das pflichtwidrige Verhalten bei einem Unfall, das Fahren ohne Führer- oder Fahrzeugausweis sowie der Missbrauch von Ausweisen und Schildern. Die übrigen Verkehrsdelikte fallen unter die Verkehrsregelverletzungen, eine Art Auffangtatbestand. Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen die Verletzung einer Verkehrsregel nach sich ziehen kann.