Zivilschutz statt Militär
Der Zivilschutz ist eine zivile Organisation, die bei Katastrophen und Notlagen, für Instandstellungsarbeiten und für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft eingesetzt wird. Alle Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für den Dienst im Zivilschutz tauglich sind und nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten, sind grundsätzlich schutzdienstpflichtig und können vom Staat zum Dienst im Zivilschutz herangezogen werden. Die Schutzdienstpflicht dauert vom 20. bis zum 40. Altersjahr.
Die allgemeine Wehrpflicht gemäss Bundesverfassung umfasst die Schutzdienstpflicht nicht. Als "Zivilschützler" müssen Sie deshalb Wehrpflichtersatz leisten. Immerhin: Die Dienste werden Ihnen angerechnet, so dass Sie in den Jahren, in denen Sie Zivilschutz leisten, weniger Wehrpflichtersatz zahlen.
Im Zivilschutz stehen Ihnen verschiedene Ausbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten offen. Kann man Sie aber wie im Militär auch zum Weitermachen verpflichten? Müssen Sie in den Zivilschutz, nachdem Sie Ihre Militärdienstpflicht erfüllt haben? Wie verschieben Sie einen Dienst im Zivilschutz, und was passiert, wenn Sie unentschuldigt nicht einrücken? Die Antworten finden Sie unter den folgenden Stichworten.
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