Militärdienstpflicht
Aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht ist jeder junge Schweizer Mann verpflichtet, an der Rekrutierung teilzunehmen. Bekommen Sie den Stempel "militärdiensttauglich", sind Sie militärdienstpflichtig. Nehmen Sie an der Rekrutierung nicht teil oder erfüllen Sie anderweitig die Ihnen auferlegten Pflichten nicht, kann dies für Sie eine Disziplinarstrafe oder gar eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben.
Als Frau mit Schweizer Bürgerrecht können Sie sich freiwillig zum Militärdienst melden. Spezielle Regeln gelten für Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie für Doppelbürger. Gewisse Berufsgruppen können von der Militärdienstpflicht dispensiert werden.
Hier erfahren Sie, was die Militärdienstpflicht alles umfasst, unter welchen Voraussetzungen Sie davon dispensiert werden können und was dies finanziell für Sie bedeutet (Wehrpflichtersatzabgabe). Ebenso erfahren Sie, wie viel Sie im Militär verdienen (insbesondere als Student und Arbeitsloser), wie der Erwerbsersatz berechnet wird (Grundentschädigung, Kinderzulagen, Betreuungskosten) und welche besonderen Regeln für Durchdiener gelten.
© Beobachter - Alle Rechte vorbehalten