Firmenrecht
Im allgemeinen Sprachgebrauch - also unter juristischen Laien - wird mit dem Begriff "Firma" meistens ein Geschäft oder ein Unternehmen bezeichnet.
Aus juristischer Sicht bedeutet die Geschäftsfirma hingegen die konkrete Bezeichnung, unter welcher eine Unternehmung nach aussen auftritt und identifizierbar wird. Mit anderen Worten: Die Firma ist der Name einer Unternehmung.
Je nach Rechtsform sind bei der Firmenbildung bestimmte Regeln zu beachten. Wurde der Firmenname korrekt gebildet, geniesst er den Schutz des Firmenrechts.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Firma bilden, und wie Sie Ihren Firmennamen schützen können.
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