Schweizer Bürger durch Abstammung
Die Schweiz kennt den Erwerb der Nationalität von Geburt an durch väterliche oder mütterliche Abstammung. Somit erhalten die meisten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger das Bürgerrecht von Gesetzes wegen automatisch mit der Geburt, und zwar auf der Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Andere Länder erteilen einzig und allein aufgrund der Geburt im entsprechenden Land das Bürgerrecht (z.B. die Einwanderungsländer USA, Südamerika, Kanada, Australien). Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Abstammung ist im Bürgerrechtsgesetz geregelt.