Doppelbürgerrecht
Die Schweiz hat ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Ausland seit jeher das Doppelbürgerrecht gestattet. Rund 71% der etwa 630 000 Auslandschweizerinnen und -Schweizer besitzen mindestens eine zusätzliche Staatsangehörigkeit. Seit 1992 gilt das Doppelbürgerrecht ebenfalls im Inland. Ausländerinnen und Ausländer, die sich hier einbürgern lassen, können also ihr angestammtes Bürgerrecht behalten, falls ihr Herkunftsstaat dies zulässt.
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