Justiz
Die Justiz - also das Rechtswesen oder die Rechtsprechung - ist nebst der Legislative (Gesetzgeber) und der Exekutive (Regierung und Verwaltung) die dritte Gewalt im System der staatlichen Gewaltenteilung. Das Spezielle an der Rechtsprechung in der Schweiz ist, dass viele Justizbereiche - trotz vereinheitlichtem Straf- und Zivilprozessrecht - immer noch in jedem der 26 Kantone eigenständig geregelt sind. Immerhin gelten die Verfahrensgrundsätze, die in der Bundesverfassung verankert sind, für alle Kantone gleichermassen. Insbesondere müssen die Richterinnen und Richter unabhängig sein. Hier erfahren Sie, welche Gerichte in der Schweiz existieren und welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber diesen Behörden haben.