EU-25/EFTA: Familiennachzug
Der Familiennachzug ist der mit Abstand wichtigste Einwanderungsgrund. Es gibt dabei sehr viele unterschiedliche Situationen. Ihnen gemeinsam ist, dass niemand seine Angehörigen einfach so zu sich in die Schweiz holen kann. Es braucht dazu ein Gesuch - und man muss ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Wer aus der EU stammt, kann fast immer sofort in die Schweiz kommen und das Bewilligungsverfahren hier abwarten. Folgende Länder gehören zu EU-25/EFTA: Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Zypern, Malta, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien. Zu den EFTA-Staaten gehören Norwegen, Island und Liechtenstein.