EU-25/EFTA: Aufenthaltsbewilligung
Ausländerinnen und Ausländer, die länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Dazu müssen sie lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass - und wenn sie arbeiten möchten, einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitszusicherung - vorlegen. Folgende Länder gehören zu EU-25/EFTA: Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Zypern, Malta, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien. Zu den EFTA-Staaten gehören Norwegen, Island und Liechtenstein.