Das Freizügigkeitsabkommen
Menschen aus der Europäischen Union (EU) haben eine bessere Rechtsstellung als Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern (so genannte Drittstaaten). Verantwortlich dafür sind die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Der bedeutendste Vertrag ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es stellt EU-Bürgerinnen und -Bürger auf dem hiesigen Arbeitsmarkt den Schweizerinnen und Schweizern grundsätzlich gleich.