Ausländerrecht
In der Schweiz gilt für Ausländerinnen und Ausländer ein Zweiklassensystem: Menschen aus der Europäischen Union (EU) haben eine bessere Rechtsstellung als Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern (so genannte Drittstaaten). Verantwortlich dafür sind die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU.
Der bedeutendste Vertrag ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es stellt EU-Bürgerinnen und -Bürger auf dem hiesigen Arbeitsmarkt den Schweizerinnen und Schweizern gleich. Aber auch die Angehörigen der Drittstaaten sind nicht ohne Rechte.
Im Themenbereich Ausländerrecht erfahren Sie, welche Rechte ausländische Menschen in Sachen Einreise, Aufenthaltsbewilligung und Niederlassung in der Schweiz haben.
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 24. September 2006 an der Urne das neue strengere Ausländergesetz - das in erster Linie für Drittstaatsangehörige gilt - angenommen. Das neue Ausländergesetz (AuG) gilt seit dem 1. Januar 2008. Wir informieren über die Einzelheiten.
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