Fürsorgerische Freiheitsentziehung FFE
Die Fürsorgerische Freiheitsentziehung ist eine selbständige vormundschaftliche Massnahme, die unabhängig von anderen Massnahmen angeordnet werden kann. In Kraft ist sie seit 1981 und wird zur Zeit revidiert. Wir zeigen Ihnen, wann eine Fürsorgerische Freiheitsentziehung angeordnet werden darf, wie man sich wehren kann oder mit wem betroffene Angehörige über ihre Ängste, Zweifel oder Schuldgefühle sprechen können.
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