Verwandtenunterstützung
Wer in günstigen Verhältnissen lebt, muss seine Verwandten in auf- und absteigender Linie unterstützen. Geschwister, Tanten, Onkel und andere Verwandte gehören nicht zu dieser Linie. Eine Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung entsteht unter folgenden vier Bedingungen: 1. Das Verwandtschafsverhältnis besteht in gerader Linie 2. Die verwandte Person befindet sich in einer Notlage 3. Die unterstützungspflichtigen Verwandten leben in günstigen Verhältnissen 4. Die Unterstützung ist für die Pflichtigen zumutbar