Nach der Scheidung
Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und die Kinder haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen Arbeitslosigkeit Mühe bereitet oder die Alimenten aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig bezahlt werden? Wir erklären Ihnen, was in solchen Situationen getan werden kann und welche Instanz zuständig ist.