Einvernehmliche Scheidung
Die meisten Scheidungen sind so genannte Konventionalscheidungen: Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie scheiden wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. Die Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung - die Scheidungskonvention - können die Ehegatten entweder selber miteinander oder dann mit Hilfe von Mediatoren, Anwälten oder Beratungsstellen ausarbeiten. Das Scheidungsgericht muss die Vereinbarung schliesslich genehmigen. Es tut dies, wenn es sich davon überzeugt hat, dass die Vereinbarung auf freiem Willen beruht, klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist. Eine einvernehmliche Scheidung dauert so zwischen zwei und sechs Monaten.
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