Scheidungsrecht
Seit 1. Januar 2000 ist das "neue" Scheidungsrecht in Kraft. Seither spielt das Verschulden am Scheitern der Ehe keine Rolle mehr. Das sprichwörtliche Waschen schmutziger Wäsche vor der Richterin ist passé. Das neue Recht brachte zahlreiche wichtige Neuerungen wie zum Beispiel die Halbierung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben oder die Möglichkeit, die gemeinsame elterliche Sorge über die Kinder auch nach der Scheidung weiterzuführen. Die meisten Scheidungen sind so genannte Konventionalscheidungen: Beide Seiten sind sich darüber einig, dass sie scheiden wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge etc.) geregelt werden sollen. Widersetzt sich ein Ehegatte der Scheidung, ist diese grundsätzlich erst nach zwei Jahren Trennung möglich. Der Beobachter zeigt Ihnen, was Sie für Ihre Scheidung wissen müssen.
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