Verhältnis zu früheren Ehepartnern
Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Hier lesen Sie, wie es sich dabei verhält und was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Wenn die Eheleute nur getrennt sind, hat das Konkubinat in der Regel Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltsbeiträge, da bei der Berechnung die Kostenersparnis berücksichtigt wird, die durch das Zusammenleben entsteht.