Kindesschutz
Es ist primär Aufgabe der Eltern für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Die Massnahmen reichen von einfachen Ermahnungen bis zum Entzug der elterlichen Obhut oder sogar der elterlichen Sorge. Wer die Obhut über seine Kinder verliert, bestimmt nicht mehr über deren Aufenthaltsort und kann auch nicht mehr über die täglichen Erziehungsfragen entscheiden. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder.
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