Eltern sein
Eltern sein bringt viele Pflichten mit sich wie die Unterhaltspflicht, die Pflege, Erziehung und Ausbildung sowie umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Hat es dann noch keine Ausbildung, dauert die Unterhaltspflicht der Eltern an, wenn das finanziell und persönlich zumutbar ist. Sind die Eltern verheiratet, üben sie diese Pflichten gemeinsam aus. Bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht seit dem 1. Januar 2000 möglich. Hat ein Elterteil das alleinige Sorgerecht, hat der zweite Elternteil grundsätzlich das Recht und die Pflicht auf ein angemessenes Besuchsrecht sowie ein Recht auf Information.