Eintragung der Partnerschaft
Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten homosexuelle Paare eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung muss das Zivilstandsamt in einem Vorverfahren prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Beim Zivilstandesamt können Sie sich erkundigen, welche Dokumente eingereicht werden müssen, um das Verfahren einzuleiten. Die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten finden sich nicht wie für Ehepaare im Zivilgesetzbuch, sondern in einem separaten Regelwerk: dem Partnerschaftsgesetz, welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Nicht möglich ist die Eintragung der Partnerschaft für heterosexuelle Paare.