Gleichgeschlechtliche Paare
Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare ist seit 1. Januar 2007 in Kraft. Dank diesem Gesetz erhalten homosexuelle Paare eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Das gilt allerdings nur, wenn sie ihre Partnerschaft auch amtlich registrieren lassen. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften.