Nachfolgeplanung: Nachkommen als Nachfolger
Soll ein Nachkomme die Unternehmensnachfolge antreten, gibt es ehegüterrechtliche und erbrechtliche Möglichkeiten, den vorgesehenen Nachfolger vor dem Ehegatten und den übrigen (Pflichtteils-)Erben wo nötig zu begünstigen. Ehegüter- und erbrechtliche Vorkehrungen genügen häufig aber nicht, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Sie müssen in der Regel mit gesellschaftsrechtlichen und eventuell auch vertraglichen Instrumenten koordiniert werden.
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